Warum ein neuer Ausbildungsberuf? Im Mittelpunkt des neuen bundesweiten Ausbildungsberufes ‚Kfz-Mechatroniker' stehen Diagnose- und Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, die durch ein komplexes Zusammenwirken zwischen mechanischen und elektronischen Komponenten gekennzeichnet sind. Diese Anforderungen verlangen in den 3,5 Ausbildungsjahren von Berufseinsteigern einen Schulabschluss mit Fachoberschulreife und höher.
|
![]() |
Neben diesen komplexen Tätigkeitsfeldern haben die Kfz-Werkstätten jedoch überwiegend klassische Service- und Wartungsaufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel das Ersetzen von Auspuffanlagen, Bremsanlageteilen etc. Diese erfordern die Vermittlung von Inhalten, wie sie im Beruf des Kfz-Mechatronikers für das 1. und 2. Ausbildungsjahr gefordert sind. Hier setzt der Servicemechaniker an. Mit einer Ausbildungszeit von 2 Jahren zum Kfz-Servicemechaniker kann damit ein attraktives und zukunftssicheres Berufsbild angeboten werden, um praktisch begabten Jugendlichen eine gute Einstiegschance in das Kfz-Gewerbe zu gewährleisten. Das Arbeitsgebiet des Kfz-Servicemechanikers bezieht sich auf die Durchführung von standardisierten Wartungs- und Servicearbeiten, die Diagnose von lokalisierbaren Fehlern sowie Pflegearbeiten an Kraftfahrzeugen und Betriebseinrichtungen. Auf Grund der Tätigkeiten ist die tarifliche Eingruppierung geringer, als die für einen Kfz-Mechatroniker, der eigenständig komplexe Instandsetzungsarbeiten oder geführte Diagnosen durchführt. |
|---|
Seit dem 1.August 2004 erproben 625 Kfz-Meisterbetriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie 150 in anderen Bundesländern die Einführung des neuen zweijährigen Ausbildungsberufes‚Kfz-Servicemechaniker für die Kfz-Branche. Der Erprobungszeitraum umfasst 5 Jahre. |
1. Wer darf Kfz-Servicemechaniker/innen ausbilden? Alle Kfz-Betriebe, die für eine Ausbildung geeignet sind, dürfen den Kfz-Servicemechaniker ausbilden. Ebenso auch alle Automobilhersteller/-importeure. Die Erprobung des neuen Autoberufes „Kfz-Servicemechaniker“ ist rechtlich an Voraussetzungen geknüpft, die derzeit nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erfüllt werden, da bisher nur in diesen beiden Bundesländern die nach der bundesweit geltenden Erprobungsverordnung erforderliche Möglichkeit einer Ausbildungsfortführung als Kfz-Mechatroniker/in sichergestellt ist.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird durch ein Abschlusszeugnis nach §31 HWO dokumentiert.
Der zweijährige Beruf ‚Kfz-Servicemechaniker/in' vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse, die benötigt werden, um an Kraftfahrzeugen standardisierte Diagnose-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten zu erbringen. Der betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist inhaltlich identisch mit dem 1. und 2. Jahr des Ausbildungsrahmenplanes des Berufes ‚Kfz-Mechatroniker/in', der 3,5 Jahre lernt. Zum Ausbildungsbereich der Kfz-Servicemechaniker/innen gehören Wartung sowie standardisierte Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Systemen sowie Betriebseinrichtungen wiederkehrende Montage-, Demontage- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen Durchführung von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen Eingrenzung und Beurteilung von leicht lokalisierbaren Störungen und Schäden an Fahrzeugen Aus- und Umrüstung von Zubehör und Zusatzeinrichtungen situationsgerechte Kommunikation mit Kunden Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufen Anwendung von qualitätssichernden Maßnahmen Eine detaillierte praxisgerechte Kommentierung der nach der Ausbildungsverordnung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sind in einer Broschüre mit dem Titel 'Kommentierte Ausbildungsordung-Eine Handreichung für Betriebe-' enthalten, die unter 'downloads' ausgedruckt werden kann. Die Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich komplexer Instandsetzungen und Fehleranalysen sowie Diagnosestrategien in vernetzten Systemen werden von den Kfz-Mechatronikern im 3. und 4. Ausbildungsjahr erworben. Dazu spezialisiert sich dieser auf einen der Schwerpunkte PKW, LKW, Motorräder oder Fahrzeugkommunikation. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die IG Metall Bezirksverwaltungen in NRW und Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt, dass Bewerber maximal den Hauptschulabschluss ( in NRW den nach Klasse 10 Typ A) erworben haben dürfen. Bewerber mit einem höher qualifizierten Schulabschluss sollen direkt den Beruf „Kfz-Mechatroniker/in“ mit einer Ausbildungszeit von 3,5 Jahren erlernen. Unter 'downloads' ( Menuezeile links) kann eine Kurzkommentierung zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I in NRW( bis mittlere Reife) sowie die der Sekundarstufe II (Berufsfachschule/gymnasiale Oberstufe) eingesehen und ausgedruckt werden.
Während seiner zweijährigen Ausbildung besucht der Kfz-Servicemechaniker die gleiche Berufsschule wie der Kfz-Mechatroniker. Die Berufsschulen werden bei entsprechender Schülerzahl eigene Berufsschulklassen für die Kfz-Servicemechaniker einrichten. Selbst eine gemeinsame Beschulung mit den Kfz-Mechatronikern ist bei zusätzlicher Förderung möglich. Wie bei den Kfz-Mechatronikern gibt es auch hier gute und weniger gute Lehrlinge.
Am Ende des 1. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung schließt nach 2 Jahren mit einer anerkannten Abschlussprüfung ab. Informationen zur Zwischenprüfung sowie der Struktur und den Aufgaben der Abschlußprüfung siehe auch die Rubrik 'Die Initative' in der linken Menuezeile. Unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/in hat jeder Auszubildende die Entscheidungsfreiheit, eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker fortzuführen. Wenn die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker weitergeführt wird, ist mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung ‚Kfz-Servicemechaniker/in' der Teil 1 der Gesellenprüfung als Kfz-Mechatroniker/in erledigt. Sollte die weiterführende Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker in dem erstausbildenden Kfz-Betrieb nicht möglich sein, so ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Schleswig-Holstein sichergestellt, dass mit Hilfe der Handwerksorganisation ein alternativer Ausbildungsbetrieb ermittelt wird. Wenn auch auf diesem Wege kein neuer Ausbildungsvertrag zustande kommt, würde die Ausbildung in einer geeigneten außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt. Diese Ausbildung wird aus Landesmitteln finanziert. Andere fahrzeugtechnische Berufe Bei einer Fortsetzung der Ausbildung in den Berufen ‚Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in', ‚Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik', ‚Mechaniker/in für Landmaschinentechnik' und ‚Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik' kann der Abschluss mit 18 Monaten angerechnet werden.
8. Welche Vergütung wird gezahlt? Im Rahmen der bestehenden Tarifverträge für das Kfz-Gewerbe erhalten die Kfz-Servicemechaniker/innen während der Ausbildung die gleiche Vergütung wie die Auszubildenden zum Kfz-Mechatroniker/in. Nach Lehrabschluss werden die Kfz-Servicemechaniker/innen entsprechend ihrer Tätigkeit im jeweiligen Entgelttarifvertrag des Kfz-Gewerbes eingestuft.
Weitere Infos sind unter den anderen Menuezeilen (linke Seite) einsehbar. Die o.a. Fragen können unter der Rubrik download ausgedruckt werden. Detaillierte Infos sind unter der webseite „http://berufenet.arbeitsamt.de“ einsehbar. Zudem helfen die örtlichen Kfz-Innungen, Ausbildungsberater der Handwerkskammern sowie Berufsberater der Agenturen für Arbeit. Die Links zu weiteren Informationen und Ansprechpartnern sind unter der Menuezeile 'Kontakte' aufgeführt . Stand 1.7.2006 |